Biberschäden und Teichwirtschaft – ein Lokalaugenschein
Wie der Vormarsch der Biber den Arbeitsaufwand der Teichwirte nochmals steigen lässt.

Die traditionelle Teichwirtschaft gerät durch eine weitere Konflikttierart erneut in das Spannungsfeld Naturschutz und Bewirtschaftung: Nach Fischotter, Kormoran und Graureiher ist nun auch der Biber in der Waldviertler Teichwirtschaft endgültig angekommen und erweitert das Aufgabengebiet für Teichbewirtschafter. Ein Lokalaugenschein zeigt neben den zusätzlichen Herausforderungen auch die Handlungsmöglichkeiten für die Teichwirtschaftsbetriebe auf.
Biber erreicht Teiche im Gmünder Bezirk
Der Biber breitet sich entlang von Fließgewässern aus. Er besiedelt die beiden Hauptflüsse des Waldviertels, Kamp und Thaya, mittlerweile vollständig. Diese beiden Flüsse fließen in die Donau und entwässern damit ins Schwarze Meer. Anders ist die Situation an der Lainsitz im Gmünder Bezirk, die samt ihren Zubringern in die Nordsee fließt und aktuell erst von Bibern besiedelt wird. Die Europäische Hauptwasserscheide verläuft quer durch das Waldviertler Hochland. Damit wurden bisher eher Einzeltiere nachgewiesen und die Teichwirtschaft im Gmünder Bezirk war bislang kaum betroffen. Die an den Bezirk Gmünd angrenzenden tschechischen Gebiete sind aktuell noch sehr dünn besiedelt. Der Druck abzuwandern, ist für dort lebende Biber aufgrund ihrer territorialen Lebensweise derzeit eher gering. Daher besiedeln sie die Teiche im Lainsitz-Einzugsgebiet erst langsam. Dass in manchen Bereichen der Oberläufe von Kamp und Thaya vereinzelt Tiere über die Wasserscheide wechseln, kann daher nicht gänzlich ausgeschlossen und als möglich angesehen werden.

Biberschäden in Teichwirtschaften
Über Zu- und Abflüsse wandern Biber auch in die Teiche und Fischzuchten ein. Massive Grabtätigkeit und der Bau von Biberburgen können die Folge sein und zu schweren Schäden in der Aquakultur führen. Die Teichwirtschaftsbetriebe in Deutschland haben schon seit vielen Jahren Erfahrungen im Umgang mit Bibern gesammelt . Die bayrische Landesanstal t für Landwirtschaft (LfL) führt in ihren Teichbauempfehlungen beispielhaft folgende Schäden an:
- Der Biber gräbt Röhren in die Teichufer und Teichdämme, sodass es zu Dammbrüchen oder zum Auslaufen der Teiche kommen kann.
- Der Biber baut Dämme und kann damit Zu- und Abläufe eines Teiches teilweise oder ganz verlegen.
- Der Biber verstopft Teichmönche sodass das Wasser beim Ablassen nicht abfließen kann.
- Durch Biberausstiege können die Dämme am Teich stellenweise abgenutzt und dadurch instabil werden.
- Der Biber verstopft die Zuläufe von Hälterungsgebäuden oder Hälterteichen.
Vor allem die Grabtätigkeit der Biber gefährdet in vielen Fällen massiv die Teichanlage und ist mitunter auch eine Gefahr für den Menschen, falls ein Damm brechen sollte.

Wie beugt man vor?
Weniger attraktiv für Biber sind Teiche, die einen möglichst breiten Abstand zwischen Zubringergewässern und Umlaufgraben haben. Zumindest 20 Meter Abstand sind hier vorteilhaft. Auch wenig dicht bepflanzte Dämme (Hauptdamm und Begleitdamm) beugen eher vor. Sogenannte Vorbeugemaßnahmen müssen aber im Einzelfall abgestimmt werden, wie zum Beispiel
- Wasserzufluss- und Abflusssysteme durch Vergitterung oder Verrohrung vor einer Verbauung durch Biber schützen, insbesondere in Hälterungen, wo der Schaden groß sein kann,
- Absichern des Mönches durch Einzäunung oder Einbau eines Vorrechens, damit es beim Abfischen nicht zur Abdichtung des Mönches kommt und ein ständiger Durchfluss in Zeiten, wo man das Wasser im Teich halten will, entsteht. In der Regel lässt sich ein Mönch mit einem einfachen Kranz aus Baustahlgitter vor Verstopfung durch Biber dauerhaft schützen,
- der Einbau von Drahtgittern, Stahlmatten oder Steinschüttungen sowie Wasserbausteinen gegen Grabaktivitäten.
Im Einzelfall ist zu beurteilen, ob beabsichtigte bauliche Maßnahmen eine wasserrechtliche Bewilligung benötigen.
Biber bei Teichbau und Sanierung mitdenken
Vor allem aber bei der Neuanlage oder Sanierung von Teichen und Teichdämmen kann bereits bei der Planung auf diese neue Situation reagiert werden. Eine flächige Vergitterung entlang der Dämme ist jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden und in der Praxis aus betriebswirtschaftlichen Gründen mitunter
schwer umzusetzen. Hier stellt sich die Finanzierungsfrage. Zukünftige Förderprogramme, wie der Aquakultur- und Fischereifonds, sollten diesem Aspekt entsprechend mit erhöhten Fördersätzen bedenken. Nur dann wäre ein mittelfristiges Adaptieren der Teiche auch betriebswirtschaftlich möglich.
Biber schwächt Fische in der Winterung
Insbesondere auch in Winterungen schwächt der Biber durch ständige Beunruhigung die Fische. Ihr Energieverbrauch steigt, das kann zu Fischverlusten führen. Isoliert liegende Teiche sind gegen den Bibereinfall vorteilhafter, nicht jedoch beim Ausfraß durch Fischotter oder Kormorane. Auch eine flache Ufergestaltung
ohne Gehölzbewuchs macht Winterungsteiche zusätzlich unattraktiv für Biber.
Biber-Verordnung bedenkt Teichwirtschaft
Die NÖ Biber-Verordnung 2019 beinhaltet konkrete Handlungsmöglichkeiten für Teichwirtschaften und Fischzuchten, zum Beispiel bei Verstopfung oder anderwärtiger Funktionsbeeinträchtigung von Zuflüssen oder zum Schutz der Dämme einer Teichanlage. Generell gilt, dass das gelindeste Mittel anzuwenden ist und in erster Linie naturschutzrechtlich bewilligungsfreie Vergrämungsmaßnahmen umzusetzen sind. Nicht umfasst vom Geltungsbereich der NÖ Biber- Verordnung 2019 sind Natura 2000-Gebiete, in denen der Biber als Schutzgut genannt ist, sowie Nationalparks und Naturschutzgebiete. Ob Eingriffsmöglichkeiten rechtlich zulässig sind, muss zuvor zwingend durch ein sachkundiges Organ des Landes beurteilt werden. Zuständige sachkundige Organe können einerseits direkt über die Bezirksverwaltungsbehörden und andererseits über die Abteilung Naturschutz des Landes Niederösterreich kontaktiert werden. Fakt ist, dass die Eingriffe in die Population im ersten Augenblick als einfache und rasche Möglichkeit zur Abhilfe gesehen werden können. Man könnte es als das Erkaufen von Zeit ansehen, denn der nächste Biber wird das frei werdende Revier rasch wiederbesetzen. Mittelfristig ist das Nachrüsten der Teichanlage zu überlegen.
Wohin kann ich mich wenden?
Das Spannungsfeld Teichwirtschaft und Naturschutz ist mit dem Biber jedenfalls um eine Facette reicher geworden. Bei Fragen in Zusammenhang mit Konflikttierarten wird zu einer Fachberatung geraten. Neben der Wildtierhotline des Landes NÖ finden sich auf der Homepage „Wildtierinfo“ sachdienliche Informationen. Für Auskünfte zu naturschutzrechtlichen Bestimmungen steht für Kammermitglieder die Rechtsabteilung der NÖ Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Leo Kirchmaier unterstützt bei teichwirtschaftlichen Fragestellungen.

Lokalaugenschein mit Bernhard Berger in der Teichwirtschaft Gut Ottenstein
Einblick in die Herausforderungen gibt ein Besuch bei Bernhard Berger, dem Fischereiverwalter der Teichwirtschaft des Gutes Ottenstein. Die Teichwirtschaft umfasst rund 75 Hektar Teichfläche und liegt im Kamp-Einzugsgebiet. Der Biber ist in den letzten Jahren eingewandert und nun fixer Bestandteil. „Der Biber beeinflusst unseren Arbeitsalltag in der Teichwirtschaft mittlerweile massiv. Kurz zusammengefasst kann man sagen, der Arbeitsaufwand ist nochmals gewachsen“, berichtet Berger, der über umgestürzte Bäume entlang der Fahrwege, durchgegrabene Dämme und das Zumachen der Wasserzuläufe berichtet. Vor allem die ohnehin sehr angespannte Situation wegen den teilweise geringer werdenden Zulaufmengen der letzten Jahre stellt ihn vor „erneute Probleme in der Bewirtschaftung, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels“.
Kaum Eingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten hat die Teichwirtschaft des Gutes kaum, weil sie fast zur Gänze in einem Natura 2000-Gebiet liegt. Dort ist der Biber Schutzgut und deshalb von den Möglichkeiten der NÖ Biber-Verordnung 2019 ausgenommen. Denkbar wäre nur ein Antrag um Ausnahmebewilligung nach dem NÖ Naturschutzgesetz. Dieses Verfahren ist sehr aufwändig. „Wir haben in letzter Zeit massiv in die Teichwirtschaft investiert, nicht nur teichbaulich, auch im Verkauf. Der Karpfenabsatz entwickelt sich gut, trotz der Coronakrise, nicht zuletzt auch aufgrund unseres Online- Handels“, berichtet Berger. Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden sogar ein Fischbeobachtungsturm und ein Teichrundweg durch die Teichwirtschaft angelegt. „Da spürt man als Gast die naturnahe Bewirtschaftung hautnah, gleichzeitig stellt sich für uns natürlich immer auch die Haftungsfrage entlang des Weges aufgrund des Bibers“, gibt Berger zu bedenken und ist darauf bedacht, umsturzgefährdete Bäume immer rasch am Teichgelände zu entfernen. Dabei setzt der Fischereisachverständige auch gezielt Ökologisierungsmaßnahmen in der ohnehin sehr naturnahen Teichwirtschaft: „Umgestürzte Bäume durch den Biber stören mich im Teich weniger, die belassen wir an Ort und Stelle, außer sie behindern die Abfischung oder gefährden die Abflusssicherheit bei Hochwasser. Wir legen gezielt Inseln und Flachwasserbereiche im Teich an, um das natürliche Ablaichen von Fischen, wie dem Zander, gezielt zu fördern“. Berger berichtet von Kollegen, die im vorherigen Herbst bei der Bewirtschaftung erstmals mit dem Biber zu tun hatten. Sie mussten während der herbstlichen Abfischung ganze Nächte am Mönch Wache stehen, da der Biber die Abflüsse wieder zu machen wollte. Hier werden die Teichwirtschaften nachrüsten müssen, um Mönche gegen Biber zu sichern.

Erschwerend kam hinzu, dass im Herbst aufgrund der Regenfälle die Wasserführung noch erhöht war. „Da hatten die Betriebe seit langem wieder Sorge, die Teiche überhaupt leer zu bekommen“, zeigt sich Berger um die gesamte Branche besorgt. Er sieht sich, wie viele seiner Kollegen, nicht nur als Teichwirt, sondern auch als Naturschützer und –bewahrer: „In die Zukunft blickend kann ich nur mit dem Biber, statt gegen ihn arbeiten. Letztlich ist es auch ein Verkaufsargument, das immer mehr beim Konsumenten zählt. So suchen die Besucher der Teichwanderwege genau dieses Naturerlebnis und es sind auch die vielen Umweltaspekte, die unseren Karpfen so nachhaltig machen.“

Der Biber und die Teichwirtschaft
Zwar frisst der Biber keine Fische und lebt rein vegetarisch, doch kaum ein anderes Tier Mitteleuropas vermag die Landschaft so stark zu gestalten wie er. An Teichen kann es durch die Bautätigkeit zu massiven Schäden an Dammbauwerken kommen, mitunter auch zu Verklausungen von Zu- und Abflüssen und gefällten Gehölzen im Nahbereich. Auf jeden Fall erhöht sich der Arbeitsaufwand bei der Teichbewirtschaftung.
Aktueller Bestand und Verbreitung
Die letzte Bestandsschätzung 2018 weist rund 4.900 Biber für NÖ aus. Er breitet sich aktuell noch weiter aus, daher ist mit einem weiteren Populationswachstum zu rechnen. Die Hauptverbreitung liegt im Bereich der Donauauen östlich von Wien und im Tullnerfeld sowie in den Marchauen. Biber breiten sich entlang von Fließgewässern aus und erreichen aktuell das größte NÖ Teichgebiet im Gmünder Bezirk. Da alle Teiche mittels Zu- und/oder Ablaufgräben mit den Fließgewässern verbunden sind, können Biber relativ einfach in die Teiche einwandern.
Schutzstatus und NÖ Biber-Verordnung
Auch der Biber ist eine streng geschützte Art und unterliegt damit international strengsten Artenschutzbestimmungen, unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie der EU. Das NÖ Naturschutzgesetz regelt den Schutz des Bibers. Die NÖ Landesregierung hat jedoch im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung 2019 in bestimmten Fällen klar abgegrenzte Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum, wie zum Beispiel das Entfernen von Biberdämmen, und in die Population, wie zum Beispiel das Fangen oder die Entnahme von Bibern, geschaffen. Voraussetzung für solche Eingriffe ist die Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierart und die Anwendung des gelindesten zum Ziel führenden Mittels. In Gebieten oder Fällen, in denen die Voraussetzung der NÖ Biber-Verordnung 2019 nicht erfüllt sind, kann man eine Ausnahmebewilligung per Bescheid beantragen. Möglich ist das zum Beispiel in einem Gebiet, in dem die Verordnung nicht gilt, oder die Verordnung den konkreten Schadensfall nicht umfasst.
Weiterführende Informationen und Anlaufstelle
„Wildtierinfo“ der NÖ Landesregierung zum Thema Biber inklusive weiterführender Fachinformationen, wie Biber-Praxisfibel, Handbuch für Biberberater und Praxisblätter sowie die NÖ Biber-Verordnung 2019
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Wildtierhotline für eine Erstberatung: Tel. 02742 9005 9100