Karpfen und deren Vermarktung neu aufgerollt: Einst und Heute (Teil I)
Karpfen und deren Vermarktung neu aufgerollt: Besonderheiten, Einfluss von Branchenverbänden, geschichtliche Entwicklung und Ausblick mit Schwerpunkt Niederösterreich - Teil I

Turbulente Entwicklung der Niederösterreichischen Karpfenteichwirtschaft
Die historische Entwicklung der Österreichischen Karpfenteichwirtschaft war geprägt durch ein
Aufeinanderfolgen von Wellen des Aufschwungs aber auch des Niedergangs. Einen Höhepunkt der österreichischen Teichwirtschaft markieren die zweite Hälfte des 15. sowie die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Anfänge des Teichbaues im niederösterreichischen Waldviertel reichen aber bis in das späte 13. Jahrhundert zurück (Knittler 2005, Schlott 2015). Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts zeigte bereits eine Stagnation der Teichwirtschaft und die teilweise Aufgabe von unrentablen Teichen, was ab Mitte des 18. Jahrhunderts einen starken Bedeutungsrückgang der Teichwirtschaft nach sich zog. Manche einstigen großen Teichwirtschaftsregionen Österreichs, etwa die des nördlichen Weinviertels, spielen heute fast keine wirtschaftliche Bedeutung mehr (Knittler 2005).

Auch die Interessenvertretung der Teichwirte durch einen Branchenverband hat in Niederösterreich eine lange Tradition. Der Verband der Fischereiwirte von Niederösterreich und Wien, im Jahr 2006 in Niederösterreichischer (NÖ) Teichwirteverband umbenannt, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1947 als Genossenschaft (wieder-) gegründet und half tatkräftig an einer zukunftsfähigen Entwicklung der Teichwirtschaft mit (Verband der Fischereiwirte für Niederösterreich und Wien 1947, Anonymus 1985). Es gibt aber Hinweise, dass der Verband bereits im Jahr 1936 gegründet wurde (Landesverband niederösterreichischer Fischereiwirte 1936), jedoch ist die Verbandsgeschichte bisher noch nicht aufgearbeitet worden, da die damaligen Aufzeichnungen aufgrund der Kriegswirren fast gänzlich verschwunden sind. Fest steht, dass auch damals bereits eine enge organisatorische Verbundenheit mit der Landes-Landwirtschaftskammer Niederösterreich bestand, da auch diese Vorgängerorganisation der Teichwirte ihren Sitz an der Kammer, als deren gesetzliche Interessenvertreterin, hatte. Weiters hat die Vorgängerorganisation bereits im Jahr 1936 Pressearbeit geleistet, um auf den Bedarf an geschulten Kräften und den ersten Lehrkurs auf dem Gebiet der Fischereiwirtschaft mit praktischen Übungen zu Fischereibiologie, Teichwirtschaft und Forellenzucht in Wien hinzuweisen (Anonymus 1936a, b, c).

Nach den Kriegsereignissen 1945 lag die österreichische Karpfenteichwirtschaft, insbesondere in Niederösterreich, darnieder. Ein Großteil der Teichwirtschaften war beschädigt, die Fischbestände waren vernichtet, Netzmaterial war zum Teil nicht mehr vorhanden, Geräte und Einrichtungen fehlten vielfach und auch bei Zucht- und Besatzfischen herrschte großer Mangel, so dass im Herbst 1945 so gut wie kein Ertrag gebucht werden konnte (Cerny 1947, Anonymus 1948, Kuh 1952, Planansky 1966). Auch im Jahre 1946 ist keine durchgreifende Besserung der Situation eingetreten (Cerny 1947), wobei anschließend dank Einsatz des Verbandes mithilfe einer ERP-Förderaktion (European Recovery Programme) die österreichische Teichwirtschaft wieder mühsam aufgebaut werden konnte (Kuh 1952). Durch intensive Verbandstätigkeit kam es zu raschen Teichreparaturen und -instandsetzungen, Beschaffung von Karpfen-Besatzmaterial, Fischerbekleidung sowie diverser Fischereigeräte und einer Intensivierung und Rationalisierung durch Düngung, Meliorierung und Entlandung. Bei der Generalversammlung im Juni 1949 berichtete der Verbandsobmann Alfred Deuse (Teichwirtschaft Heidenreichstein) von dem nun überwundenen Tiefstand der österreichischen Fischerei, welche durch mühsame Kleinarbeit des Verbandes in den zurückliegenden Jahren überwunden werden konnte (Anonymus 1949). Die Erträge konnten durch weiteren Einsatz von 1948 bis 1952 um 160 % gesteigert werden (Kuh 1952).

Der Karpfenabsatz wurde in der Nachkriegszeit dadurch gesichert, indem bereits vor den Abfischungen intensive Gespräche seitens des Verbandes mit dem österreichischen Großhandel geführt wurden und die gesamte inländische Karpfenproduktionsmenge vom Handel abgenommen wurde. Absatzschwierigkeiten und Konkurrenz durch Fischimport konnten dadurch umgangen werden (Stundl 1952; Planansky 1978), eine in der Anfangsphase notwendig erscheinende protektionistische Maßnahme. Die Fischernte wurde vom Großhändler direkt am Teichdamm übernommen und in Fischhälterungen des Großhandels gebracht, in Wien waren diese Anlagen z. B. am Donaukanal gelegen, wobei sich immer wieder Engpässe in der Unterbringung der Abfischmengen in den Hälteranlagen des Großhandels ergaben, da nicht alle Betriebe über eigene passende Hälterungen und jene des Großhandels nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügten (Cerny 1947, Macho 2017). Durch den Bau der Donauuferautobahn wurden die, bis dahin dort ansässigen Fischgroßhändler gezwungen, den Standort zu wechseln, was zu weiteren Verknappungen der Hälterkapazitäten führte (Diverse 2020). Einige große Betriebe reagierten daraufhin mit dem Bau von eigenen Hälteranlagen; eine Entscheidung, die sich auch auf die zukünftige Vermarktung positiv auswirken sollte. Einen klassischen Detailhandel bzw. eine Direktvermarktung gab es noch nicht, das kam erst später und wurde durch den Wegfall des Protektionismus unterstützt.

Die Hauptmenge der österreichischen Karpfenproduktion wurde auf dem Wiener Zentralfischmarkt verarbeitet wobei die Spitzenzeiten traditionsgemäß zu Weihnachten und Ostern auftraten, auch war der Karpfen aus der Teichwirtschaft am Wiener Markt beliebter als etwa jener aus dem Neusiedlersee (Cerny 1947). Zudem brachte das Zolltarifgesetz (BGBl. 155/1987) eine für die Teichwirte positive Zollregelung für den Süßwasserfischimport von Karpfen: »Karpfen mit einer Länge von 20 cm oder weniger können zollfrei importiert werden. Sonst ist für Karpfen ein Zoll von 25 %, mindestens jedoch S 12,–/kg [Anmerkung der Autoren: ATS pro kg] anzuwenden. Diese Zollregelung ist für lebende Karpfen, frische oder gekühlte Ware, gefrorene Karpfen und Karpfenfilets gültig« (Vogel 1988). Den Handelsbetrieben wurde zudem ein sogenanntes Zollfreikontingent, also ein zollfreier Import, gewährt, wenn sie sich verpflichteten, im Inland eine etwa gleich hohe Menge an Speisekarpfen abzunehmen. Dabei wurden die Importeure mittels Bescheid durch das Finanzministerium zur Abnahme der entsprechenden Menge an inländischer Produktion verpflichtet und diese inländische Fischabnahme musste auch mittels Berichtslegung gegenüber dem Finanzministerium dargestellt werden (Vogel 1988, Macho 2017). Die Teichwirtschaften waren zumeist mit den Preisen zufrieden, es war das von Verbandsfunktionären im Nachhinein viel zitierte »goldene Zeitalter« der Teichwirtschaft.

EU-Beitritt fördert notgedrungen innovative Ansätze
Erst mit dem EU Beitritt Österreichs änderten sich die Absatzbedingungen für die heimischen Teichwirte maßgeblich, da die Schutzzölle für Karpfen wegfielen und zukünftig mit niedrig-bepreisten Karpfenimporten aus den angrenzenden Karpfenproduktionsländern konkurriert werden musste. Speziell die EU-Osterweiterung stellte für die Betroffenen eine große Herausforderung dar, da mit Ungarn, Tschechien und Polen große Karpfen-Produktionsländer beigetreten sind (Staudigl 2002, Macho 2017). Die Teichwirte befürchteten eine Überschwemmung des europäischen Karpfenmarktes mit Karpfen aus dem Osten und damit einhergehende Dumping-Preise für Karpfen (Kainz 2003, Staudigl 2002). Die damaligen Kostenverhältnisse hätten von den Teichwirten höhere Hektarerträge verlangt um rentabel zu bleiben, wobei diese erhöhten Erntemengen dann am Markt nicht absetzbar gewesen wären (Staudigl 2002). Das heißt, sie wären trotz höherer Ernteerträge und damit geringeren Kosten nicht konkurrenzfähig gewesen, da trotzdem importiert worden wäre. Es galt neue Aspekte der Teichwirtschaft zu berücksichtigen um weitere Einkommensquellen zu erschließen. Unter anderem wurde massiv in die Direktvermarktung der Teichwirtschaften investiert. Dadurch konnte der Karpfen den Kunden in küchenfertiger Form angeboten werden, was zudem mit einer erhöhten Wertschöpfung einherging (Staudigl 2002).

Durch die Anerkennung der multifunktionalen Bedeutung der Karpfenteiche unter dem Sammelbegriff der Ökosystemdienstleistungen durch die EU wurden den Teichwirten ab 1996 finanzielle Zuschüsse durch Flächenprämien in verschiedenen Förderprogrammen durch Bund, Land und EU gewährt. Nach wie vor von hoher Wichtigkeit, findet sich das Thema Ökosystemdienstleistungen auch in einem Entschließungspapier des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zum Thema: "[Das Europäische Parlament]… betont, dass die Süßwasser-Aquakultur nach wie vor eine unzureichend genutzte Chance für die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums ist, dass sie aber eine wichtige soziale Rolle spielt, da sie in den ärmsten Gegenden des ländlichen Raums Arbeitsplätze schafft, durch den Erhalt wertvoller Feuchtgebiete der Umwelt zugute kommt und für zahlreiche Ökosystemdienstleistungen sorgt, die weit über ihren wirtschaftlichen Wert hinausgehen" (EP 2017/2118 (INI)).

Die Teichwirte befinden sich seither in einem Verdrängungswettbewerb in dem sie sich mit dem Welt(fisch)markt behaupten müssen wobei die Konflikte mit anderen Interessenvertretern aus Naturschutz, Wasserwirtschaft oder Tierschutz ständig zunehmen (Knösche, 2016). Seit den 1970er Jahren wurden zwar viele Karpfenteiche in Niederösterreich angelegt, speziell im nördlichen Waldviertel im Gmünder Bezirk, jedoch gab es wenig Teichprojekte mit einem Flächenausmaß größer als 1 ha, die auch eine nennenswerte Produktionssteigerung zulassen würden. War die Teichwirtschaft ursprünglich fast ausschließlich in der Hand von Gutsbetrieben, Herrschaften, Stiften und Klöstern, so stellte die Fischproduktion mehr und mehr auch eine Einkommensalternative für die bäuerlichen Betriebe dar (Fischer-Ankern 1985, Macho 2019). Alleine im Zeitraum 1980 bis 1985 wurden in den Bezirken Gmünd und Zwettl 316 Teiche mit einer Fläche von 59 ha errichtet, wobei es sich hauptsächlich um Kleinteiche von weniger als einem Hektar handelte (Vogel 1988). Auch der größte Karpfenteich der in den letzten zehn Jahren in Niederösterreich errichtet wurde, wurde von einer bäuerlichen Teichwirtschaft im Jahr 2019 im Gmünder Bezirk in der Katastralgemeinde Thaures mit einer Wasserfläche von etwa 1,8 ha errichtet, wobei es sich hier eigentlich um eine Reaktivierung eines aufgelassenen Teiches handelt, da man im Rahmen des Teichbaues auch ein 380 Jahre altes Teichrohr aus Tannenholz gefunden hat (Peham 2020).
Heute: Stagnation der niederösterreichischen Karpfenteichwirtschaft
Der Karpfen (Cyprinus carpio) zählt zwar weltweit gesehen zu den am meisten produzierten Fischen (Nummer 3 der weltweit am häufigsten produzierten Fischarten) und der weltweite Boom der Aquakultur mit jährlichen Wachstumsraten von zuletzt 5,8 % (zwischen 2000 – 2016) wird voraussichtlich auch im Zeitraum von 2017 – 2030 mit Wachstumsraten von bis zu 2,1 Prozent anhalten (FAO 2018). Doch für die Karpfenteichwirtschaft zeigt sich in Europa und Österreich ein gänzlich anderes Bild. Vor allem die westlichen Staaten Europas haben mit Rückgängen in der Karpfenproduktion zu kämpfen (Hartman et al. 2015) und auch in Österreich stagniert der Sektor mit einer Produktionsmenge zwischen 628,1 t bis 713,2 t karpfenartiger Speisefische im Zeitraum 2011 – 2018 (Statistik Austria 2019a). Der Selbstversorgungsgrad bei Süßwasserfisch liegt bei nur rund 34 %. Betrachtet man die gesamte österreichische Aquakulturproduktion, also Süßwasser- und Meeresfisch, so liegt der Selbstversorgungsgrad bei Fisch im Jahr 2018 lediglich bei 6 %. Importen von 73.356 t Fisch steht eine jährliche Eigenproduktion von 4.400 t gegenüber. Die österreichischen Exporte betrugen im Jahr 2018 in Summe 8.679 t Fischfleisch (Statistik Austria 2019b). Der jährliche österreichische Pro-Kopf-Verbrauch bei Fisch ist im Zeitraum 2013 bis 2018 sogar leicht gesunken, von 8,1 kg auf 7,8 kg (Statistik Austria 2019b), während er weltweit gesehen zugenommen hat und im Jahr 2016 bei etwa 20,3 kg lag (FAO 2018). Von den rund 8 kg Fisch pro Kopf und Jahr stammen somit nur rund 0,5 kg von heimischem Fisch. Der Österreichische Markt ist daher gesättigt mit ausländischem Fisch. Vor allem durch Import von niedrig-preisigen Fisch entsteht zudem ein starker Preisdruck. In ganz Europa gibt es einen regen Handel mit Karpfen und Karpfenprodukten (lebend, gekühlte Frischware und gefroren) von rund 24.000 Tonnen jährlich. Hauptexporteure sind vor allem Tschechien, Kroatien und Litauen. Der innereuropäische Karpfenhandel stellt etwa zwei Drittel des weltweiten Karpfenhandels dar, da die Hauptproduktionsregion in Asien kaum am internationalen Markt vertreten ist (Klinkhardt 2017). Geht man von einer jährlichen Karpfenproduktion von rund 500 Tonnen in Niederösterreich aus (Matzinger 2014) und berücksichtigt, dass offiziell von der Statistik Austria knapp 350 Tonnen an Karpfen für Speisefische von den erfassten niederösterreichischen Teichwirtschaften produziert werden, dann stellen sich die Vertriebswege unter Berücksichtigung der vielen, nicht von der offiziellen Statistik erfassten Hobby-Teiche und des Besatzfischmarktes wie in Grafik 1 dar.

Spannungsfeld Teichwirtschaft und Naturschutz
Obwohl Karpfenteiche aus ökologischer Sicht nahezu optimale Habitate darstellen, wobei diese Verknüpfung überwiegend mit der (extensiven) Bewirtschaftung der Teiche zusammenhängt, gibt es gerade mit dem Natur- und Artenschutz aus heutiger Sicht die größten Einschränkungen bei der Erweiterung bzw. Aufrechterhaltung der Produktion. Im Speziellen Prädatoren wie Fischotter führen in Österreich zu großen finanziellen Einbußen durch Ausfraßschäden. Eine zufriedenstellende Lösung dieser Problematik wird entscheidend für den ökonomisch tragfähigen Weiterbestand der österreichischen Teichwirtschaft als Form der Landwirtschaft sein (Knösche 2016, Bauer 2014, Niederösterreichischer Teichwirteverband 2014, Staudigl 2002, Lasner et al. 2020).

Da in Österreich Naturschutz und Jagd in der Gesetzgebung generell Ländersache sind, gibt es für die Teichbewirtschafter aber auch unterschiedliche Rahmenbedingungen, die sich bis hin zu der unterschiedlichen Ausgestaltung von Förderungen etwa für präventive Maßnahmen wie den Fischotterzaunbau, Entschädigungszahlungen bei Fischausfraß oder auch die Entnahme von Konflikttierarten wie Fischotter, Biber, Graureiher oder Kormoran z. B. im Rahmen einer Verordnung durchziehen (NÖ Fischotterverordnung 2019; NÖ Biber Verordnung 2019, NÖ Graureiher- und Kormoranverordnung 2016). Vergleicht man die beiden Schwerpunktregionen der österreichischen Teichwirtschaft in Niederösterreich und der Steiermark, so muss man auch diese unterschiedlichen gesetzlichen Gegebenheiten hervorheben. Während in niederösterreichischen Teichwirtschaften ein konkreter rechtlicher Rahmen für die Entnahme der genannten Konflikttierarten gegeben ist, so gibt es dazu keine entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen in der Steiermark. Am Beispiel Fischotter sei aber angemerkt, dass hier die Fischotterpopulationen der beiden Bundesländer durchaus vergleichbar sind (Kofler et al. 2018, Holzinger et al. 2018). Das führt auch innerhalb Österreichs zu Wettbewerbsnachteilen in der Bewirtschaftung.
Dennoch weist auch hier bereits das Europäische Parlament in dem zuvor genannten Entschließungspapier auf diese prekäre Lage hin: " [Das Europäische Parlament]… weist nachdrücklich auf die derzeitige Lage der europäischen Teichwirte hin, die aufgrund von Räubern, wie Ottern, Fischreihern und Kormoranen, mit erheblichen Verlusten, die ihren gesamten Bestand betreffen, zu kämpfen haben; betont, dass diese Räuber auch den Laich [Anmerkung der Autoren: gemeint sind hier wahrscheinlich aufgrund eines Übersetzungsfehlers Laich- bzw. Mutterfische] von Zander und Karpfen töten und folglich die Zucht und die Reproduktion von Süßwasserfischen erheblich einschränken; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, für Fischreiher und Kormorane von den geltenden Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, und fordert die Kommission auf, den Erhaltungsstatus des Otters zu überprüfen und gegebenenfalls den Abbau und die Kontrolle der Bestände dieser Räuber zuzulassen" (EP 2017/2118 (INI)). Neben den genannten finanziellen Einbußen durch Fischausfraß aufgrund von Prädatoren führen aber auch andere Gründe zur Stagnation der Teichwirtschaft, etwa ein verändertes Wasserdargebot aufgrund des Klimawandels oder Auflagen und Vorgaben seitens des Naturschutzes und Wasserrechts (Umweltbundesamt 2020, in prep.).