29.03.2021 | von DI Melanie Haslauer
Förderprogramme für die Teichwirtschaft und Aquakultur
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1. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027
Der Förderfonds für Investitionen in die Fischereiwirtschaft und Aquakultur heißt Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, kurz EMFAF 2021 -2027. Ab sofort können reguläre Anträge gestellt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
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2. Flächenprämien für die Teichwirtschaft
Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen
Eine Beantragung der Flächenprämie 2022-2027 ist von 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 (5-jährige Verpflichtung) möglich. Nach dem 31. Dezember 2022 ist ein Einstieg nicht mehr möglich.
Eine Beantragung der Flächenprämie 2022-2027 ist von 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 (5-jährige Verpflichtung) möglich. Nach dem 31. Dezember 2022 ist ein Einstieg nicht mehr möglich.
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3. Beihilfenmodell des Landes NÖ bei Schaden durch Fischotter
Die Abteilung Naturschutz bietet bei Schäden durch den Fischotter 2 Möglichkeiten der Unterstützung an
1.1 Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen) - folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Genaue Informationen zur Abwicklung der Förderung von Präventionsmaßnahmen sind im Ablaufschema beschrieben bzw. finden Sie auf der Webseite des Landes unter Naturschutz/Wildtierinfo/Fischotter
Merkblatt Fixzaun
Merkblatt Elektrozaun
Ansprechpartner für Beratung, Förderungsanmeldung und Förderungsabwicklung:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Ökologische Station Waldviertel
Gebharts 33, 3943 Schrems
Tel.: 0043 (0) 2853 78 207
E-Mail: oeko@baw.at
1.2 Beihilfe bei Ausfraß durch den Fischotter an Teichen - Voraussetzung für diese Beihilfe:
1.1 Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen) - folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Beratung durch Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) - Ökologische Station Waldviertel
- Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha
- Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des
landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen). - ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)
- Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren
Genaue Informationen zur Abwicklung der Förderung von Präventionsmaßnahmen sind im Ablaufschema beschrieben bzw. finden Sie auf der Webseite des Landes unter Naturschutz/Wildtierinfo/Fischotter
Merkblatt Fixzaun
Merkblatt Elektrozaun
Ansprechpartner für Beratung, Förderungsanmeldung und Förderungsabwicklung:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Ökologische Station Waldviertel
Gebharts 33, 3943 Schrems
Tel.: 0043 (0) 2853 78 207
E-Mail: oeko@baw.at
1.2 Beihilfe bei Ausfraß durch den Fischotter an Teichen - Voraussetzung für diese Beihilfe:
- Nichtzäunbarkeit (insbesondere aufgrund Geländegegebenheit, Teichgröße,…)
- Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- betrieblich genutzter Teiche (Nachweis z.B. Einheitswert-Bescheid)
- Führen eines Teichbuchs
- Bewertung des Schadens durch BAW-Ökologische Station Waldviertel
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4. Förderungen von Biber-Präventionsmaßnahmen
Förderungen für die Umsetzung von Biber-Präventionsmaßnahmen können seit Jänner 2023 bei der NÖ Landesregierung beantragt werden. Hier die Details.