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08.04.2022 | von DI Melanie Haslauer
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Teichflächenförderung bis 15. Mai 2022 beantragen!

Aufgrund der verspäteten Genehmigung der einschlägigen Sonderrichtlinie kam es zu einer Verzögerung bei der Antragsmöglichkeit für die Teichflächenprämien. Betriebe können bereits ab einer Teichfläche von 0,5 ha an der Förderung teilnehmen.

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© Günther Gratzl/Archiv Aqua

Teichflächenförderung: Antragsfrist startet verspätet

Aufgrund der verspäteten Genehmigung der einschlägigen Sonderrichtlinie kam es zu einer Verzögerung bei der Antragsmöglichkeit für die Teichflächenprämien. Erklärtes Förderziel bleibt es, die vielen Leistungen der Teiche für Mensch und Natur zu erhalten. Neben der Lebensmittelproduktion haben die Teiche einen großen Nutzen für die Biodiversität, den Wasserhaushalt und das Klima. Ein klarer Fokus liegt dabei auf der Teichbewirtschaftung, um diese Leistungen auch erbringen zu können. Die Teichbewirtschaftung ist somit Pflicht. Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen zur Produktion von Karpfen und deren Nebenfischen seien hier zusammengefasst.

Niedrigere Mindestteilnahmefläche und naturschutzfachlicher Wert

Betriebe können bereits ab einer gesamtheitlich bewirtschafteten, förderfähigen Teichfläche von 0,5 ha an der Förderung teilnehmen. Das heißt auch die Bewirtschaftung mehrerer kleinerer Teiche ist denkbar. In Summe müssen 0,5 ha förderfähige Teichfläche gegeben sein. Dabei muss auch der naturschutzfachliche Wert der Teichflächen von der Naturschutzbehörde des Landes NÖ bestätigt werden.

Höhere Basisförderung mit Bio-Zuschlag

Die jährliche Basisförderung beträgt 450 Euro pro ha förderfähiger Teichfläche. Betriebe, die ihre Teiche nach der EU-Bio-Verordnung biologisch bewirtschaften, erhalten künftig einen Bio-Zuschlag von weiteren 100 Euro pro ha förderfähige Teichfläche. In Summe können also maximal 550 Euro pro ha Prämie erzielt werden.

Anträge bis 15. Mai stellen

Um die jährliche Prämie im gesamten möglichen 6-jährigen Zeitraum bis zum Jahr 2027 zu erhalten, müssen bis spätestens 15. Mai 2022 die Förderanträge bei der Förderstelle gestellt worden sein. Einen Kurzüberblick zur Antragstellung bietet der Infokasten.

Infokasten - Antragstellung

Zwei mögliche Verpflichtungszeiträume:
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre und kann höchstens 6 Jahre betragen. Damit hat man zwei Einstiegsmöglichkeiten ins Förderprogramm. Bei der 6-jährigen Verpflichtung (2022 bis 2027) muss der Antrag bis spätestens 15. Mai 2022 abgegeben werden. Bei der 5-jährigen Verpflichtung (2023 bis 2027) im Zeitraum 01. Oktober bis 31. Dezember 2022. Danach kann nicht mehr in das Förderprogramm eingestiegen werden.

Bio-Zuschlag: Einstieg auch während des Vertragszeitraumes möglich
Ausnahmen bilden nur Nachfolgebewirtschaftungen z.B. im Rahmen einer Verpachtung oder die Gewährung des Bio-Zuschlages innerhalb des Vertragszeitraumes bis 2027, sofern ab dem vollen Kalenderjahr biologisch bewirtschaftet wird.

Förderziele und Förderverpflichtungen sind in dem Folder - "Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen" (Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie die Sonderrichtlinie zur Förderung von Teichen finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Zuständige Förderstelle - Antragsentgegennahme, Abwicklung, Informationen und Download der Unterlagen in den einzelnen Bundesländern:

Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005 12909
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at


Kärnten
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt
Tel. 05 0536 18435
E-Mail: georg.haimburger@ktn.gv.at

Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720 11817
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at

Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Fanny-von-Lehnert-Straße1, 5020 Salzburg
Tel. 0662 8042 2368
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Gruppe Agrar
Innrain 1, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 508 3907
E-Mail: gr.agrar@tirol.gv.at

Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 02682 600 2456
E-Mail: post.a4-foerderwesen@bgld.gv.at

Vorarlberg
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Va – Landwirtschaft und ländlicher Raum
Landhaus, 6901 Bregenz
Tel. 05574 77986 14
E-mail: nikolaus.schotzko@vorarlberg.at

Steiermark
Bezirkskammer Deutschlandsberg
Schulgasse 28, 8530 Deutschlandsberg
Tel. 03462 2264 4202
E-Mail: michael.temmel@lk-stmk.at

Landwirtschaftskammer Steiermark
Am Tieberhof 31, 8200 Gleisdorf
Tel. 03112 7737 8041
E-Mail: margit.krenosz@lk-stmk.at

Wien
Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien
Tel. 01 25200 483
E-Mail: mayer-unterholzner@wirtschaftsagentur.at
Tel. 01 25200 461
E-Mail: strobl@wirtschaftsagentur.at
 

Achtung: Förderverpflichtungen genau einhalten

Vor der Antragstellung sollte genau überlegt werden, ob am Betrieb auch die Förderverpflichtungen eingehalten werden können. In Niederösterreich führt die Ökologische Station Waldviertel Vor-Ort-Kontrollen durch, bei denen das Teichbuch vorzulegen ist.

Downloads zum Thema

  • Folder "Teichflächenprämien"

Links zum Thema

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