Allergeninformation gemäß der Lebensmittelinformations-VO (EU) Nr. 1169/2011

Gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung sind „Allergene“ (das sind Stoffe, die geeignet sind, Allergien oder Unverträglichkeiten auszulösen) zu kennzeichnen.

Allergeninformation gemäß Lebensmittelinformations-VO (EU) Nr. 1169/2011

Gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung sind „Allergene“ (das sind Stoffe, die geeignet sind, Allergien oder Unverträglichkeiten auszulösen) zu kennzeichnen. Dies betrifft verpackte Lebensmittel (zB in der Direktvermarktung), aber auch bei offen angebotenen Lebensmitteln besteht Informationspflicht über allergene Stoffe (zB beim Buschenschank, Urlaub am Bauernhof, Schule am Bauernhof, auf Marktständen usw.). Die Bestimmungen gelten ab 13.12.2014.

Kennzeichnung von Allergenen bei verpackten Waren:

Bei verpackten Waren mussten schon bisher alle Zutaten, also auch alle allergenen Stoffe, aufgelistet werden.
Neu ist, dass allergene Stoffe in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen, z.B. durch Schriftart (fett, kursiv,..) oder Hintergrund. Der Wortlaut „enthält …“ und das Allergen ist zu schreiben, wenn keine Zutatenliste erforderlich ist bzw. wenn das Allergen nicht aus der Bezeichnung hervorgeht.
Als allergene Stoffe gelten die 14 in der Verordnung (Anhang II) angeführten Stoffe oder Erzeugnisse (namentlich alle glutenhaltigen Getreide, Milch, Eier, Sellerie, Senf, Sulfite, sämtliche Nüsse, Erdnüsse, Sesam, Sojabohnen, Lupinen, Weichtiere, Fisch, Krebstiere).

Information über allergene Stoffe bei offen angebotenen Lebensmitteln:

Zukünftig muss auch bei offenen Lebensmitteln oder Speisen über Allergene informiert werden, wie beispielsweise am Marktstand, bei Feinkost-Theken, in Gasthäusern, Bauernläden, beim Buschenschank oder bei Urlaub am Bauernhof.
Die Information an die Kunden kann mündlich erfolgen. Angaben darüber, welche der 14 Allergene wo enthalten sind, sind betriebsintern zu dokumentieren. Weiters sind die Gäste/Kunden auf die mündliche Information hinzuweisen z.B. mittels Aushang mit den Worten „Wir informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“.
Jene Person(en) im Betrieb, die die Allergeninformation erteilen, müssen dafür bis 13.12.2015 geschult sein. Schulungen zur Allergeninformation werden von der Landwirtschaftskammer im Rahmen der Lebensmittelhygieneschulungen durchgeführt und werden in weiterer Folge auch online möglich sein.

Weitere Informationen und Unterlagen sind erhältlich bei:

NÖ Landwirtschaftskammer
Referat Direktvermarktung
Tel. 05 0259 26500
Mail: direktvermarktung(at)lk-noe.at