Förderprogramme für die Teichwirtschaft und Aquakultur
Generell gibt es folgende Förderschienen in NÖ:
- Den Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027 wo ab sofort eine Antragstellung möglich ist,
- das Beihilfenmodell des Landes NÖ bei Schäden durch den Fischotter (Zaunförderung und Beihilfe bei Ausfraß), Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den drei Förderungen,
- Förderung von Biber-Präventionsmaßnahmen,
- die Flächenprämie für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Teichbewirtschaftung.

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027
Der Förderfonds für Investitionen in die Fischereiwirtschaft und Aquakultur heißt Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, kurz EMFAF 2021 -2027. Ab sofort können reguläre Anträge gestellt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Beihilfenmodell des Landes NÖ bei Schaden durch Fischotter
Die Abteilung Naturschutz bietet bei Schäden durch den Fischotter 2 Möglichkeiten der Unterstützung an
1.1 Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen) - folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Beratung durch Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) - Ökologische Station Waldviertel
- Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha
- Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des
landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen). - ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)
- Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren
Förderhöhe - gefördert werden 75 Prozent der Netto Material- und Einrichtungskosten für Fischotterzäune, wobei es abhängig vom Zaunsystem eine Deckelung der maximalen Fördersumme von 1.000 Euro bei Elektrozäunen und 5.000 Euro bei Fixzäunen pro Teich gibt.
Genaue Informationen zur Abwicklung der Förderung von Präventionsmaßnahmen sind im Ablaufschema beschrieben bzw. finden Sie auf der Webseite des Landes unter Naturschutz/Wildtierinfo/Fischotter
Merkblatt Fixzaun
Merkblatt Elektrozaun
Ansprechpartner für Beratung, Förderungsanmeldung und Förderungsabwicklung:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Ökologische Station Waldviertel
Gebharts 33, 3943 Schrems
Tel.: 0043 (0) 2853 78 207
E-Mail: oeko(at)baw.at
1.2 Beihilfe bei Ausfraß durch den Fischotter an Teichen - Voraussetzung für diese Beihilfe:
- Nichtzäunbarkeit (insbesondere aufgrund Geländegegebenheit, Teichgröße,…)
- Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- betrieblich genutzter Teiche (Nachweis z.B. Einheitswert-Bescheid)
- Führen eines Teichbuchs
- Bewertung des Schadens durch BAW-Ökologische Station Waldviertel
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wenden sie sich an die Ökologischen Station Waldviertel, Tel.Nr.: 02853 78 207

Förderungen von Biber-Präventionsmaßnahmen
Förderungen für die Umsetzung von Biber-Präventionsmaßnahmen können seit Jänner 2023 bei der NÖ Landesregierung beantragt werden. Hier die Details.

Flächenprämien für die Teichwirtschaft
Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen
Eine Beantragung der Flächenprämie 2022-2027 war von 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2022 (5-jährige Verpflichtung) möglich. Weitere Details sowie die Förderziele und Förderverpflichtungen.