Fischotter Management in Niederösterreich wird umgesetzt

Dem gemeinsamen Ansuchen des NÖ Teichwirteverbandes und des NÖ Landesfischereiverbandes auf Entnahme einer begrenzten Anzahl an Fischottern wurde, wenn auch in geringerer Stückzahl als beantragt, durch die Naturschutzabteilung per Bescheid stattgegeben. Eine Presseaussendung des zuständigen Landesrates Dr. Stephan Pernkopf wurde dazu bereits ausgesendet.

Im Konkreten dürfen gemäß Bescheid durch die beiden Verbände in Niederösterreich nun insgesamt 40 Fischotter entnommen werden. Dieses Entnahme-Kontingent teilt sich auf 20 Fischotter für das Waldviertel (als Hauptregion der Teichwirtschaft) und 20 Fischotter für ausgewählte Fließgewässer der Forellenregion, hauptsächlich im Mostviertel, auf.
Beantragt wurde von den Verbänden eine Stückzahl von 84 Fischottern, die gemäß den vorgebrachten Studien der Zuwachsrate entsprochen hätte.

Die Mitglieder des NÖ Teichwirteverbandes, denen Maßnahmen gemäß Bescheid möglich sein werden, werden in den nächsten Wochen persönlich und schriftlich Informationen über den Ablauf und die weitere Vorgansweise zugesendet!

Maßnahmenpaket Fischotter

Das „Maßnahmenpaket Fischotter“ umfasst aber ebenso die Aufstockung der Förderungen für die Prävention, also einen erhöhten Fördersatz für den Ankauf von Fischotterzäunen (75 % Fördersatz) sowie eine Aufstockung der Geldmittel bei Schäden durch Ausfraß.

Kommentar DI Willibald Hafellner - Obmann NÖ Teiwirteverband

Endlich gibt es in NÖ eine Entscheidung in Richtung einer aktiven Bestandesregulierung. Die aus verschiedensten Gründen (nicht nur als Lieferant des ausgezeichneten Produkts Heimischer Fisch) sehr geschätzte Teichlandschaft bietet dem Fischotter einen paradiesischen in der Natur in dieser Form nicht so vorkommenden Lebensraum.
Der nach FFH-Richtlinie geforderte „gute Erhaltungszustand“ ist seit 2013 bestätigt. Auf Grund der Schadwirkungen ist daher jetzt eine Reduktion der Otterzahl zulässig und notwendig. 20 Otter für 5 Waldviertler Bezirke sind aber sicher wesentlich weniger als der jährliche Nachwuchs und diese erlaubte Entnahme mindert somit nur den Zuwachs! Die Regelung führt daher zu keiner Reduktion des aktuellen Bestandes, wird aber als erster Schritt positiv gesehen.