Förderung für die Einzäunung von Teichen

Beihilfenmodell des Landes NÖ bei Schaden durch Fischotter

Die Förderung für die Einzäunung von Teichen zum Schutz vor Fischottern endet am 31. Dezember 2024.

Die Abteilung Naturschutz bietet bei Schäden durch den Fischotter 2 Möglichkeiten der Unterstützung an.

Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen)

Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen)

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: 

  • Beratung durch Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) - Ökologische Station Waldviertel
  • Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
  • gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha 
  • Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des 
    landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen).
  • ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)  
  • Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren

Förderhöhe - gefördert werden 75 Prozent der Netto Material- und Einrichtungskosten für Fischotterzäune, wobei es abhängig vom Zaunsystem eine Deckelung der maximalen Fördersumme von 1.000 Euro bei Elektrozäunen und 5.000 Euro bei Fixzäunen pro Teich gibt.

Genaue Informationen zur Abwicklung der Förderung von Präventionsmaßnahmen sind im Ablaufschema beschrieben bzw. finden Sie auf der Webseite des Landes unter Naturschutz/Wildtierinfo/Fischotter
Merkblatt Fixzaun
Merkblatt Elektrozaun

Ansprechpartner für Beratung, Förderungsanmeldung und Förderungsabwicklung:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Ökologische Station Waldviertel
Gebharts 33, 3943 Schrems
Tel.: 0043 (0) 2853 78 207

Fördervoraussetzungen Zaun-Förderung
Praxisblatt Fixzaun
Praxisblatt Elektrozaun

Beihilfe bei Ausfraß durch den Fischotter an Teichen

Voraussetzungen für diese Beihilfe:

  • Nichtzäunbarkeit (insbesondere aufgrund Geländegegebenheit, Teichgröße,…)
  • Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
  • betrieblich genutzter Teiche (Nachweis z.B. Einheitswert-Bescheid)
  • Führen eines Teichbuchs
  • Bewertung des Schadens durch BAW-Ökologische Station Waldviertel

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wenden sie sich an die , Tel.Nr.: 02853 78 207